- Mitverschluss
- mсовместное хранение (сданных в залог товаров или ценных бумаг)
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. J. I. Kukolew. 2001.
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. J. I. Kukolew. 2001.
Mitverschluss — Vereinbarung bei Verpfändung von Waren (v.a. schwer transportablen). Von den zwei Verschlüssen des Verwahrungsraums kann einer nur vom Verpfänder, der andere nur vom Pfandgläubiger geöffnet werden. M. besteht auch bei der Vermietung von… … Lexikon der Economics
Pfandrecht — I. Charakterisierung:1. Begriff: ⇡ Dingliches Recht an einem fremden Gegenstand, bes. einer Sache, zwecks dinglicher Sicherung einer Geldforderung oder einer anderen Forderung, die in eine Geldforderung übergehen kann. Das BGB (§§ 1204 ff.) kennt … Lexikon der Economics
Warenlombard — Kreditgewährung gegen ⇡ Verpfändung von Waren oder Warendokumenten. Die verpfändeten Waren werden von der kreditgebenden Bank in Verwahrung genommen (wegen der dazu erforderlichen Lagerräume selten), beim Kreditnehmer unter Mitverschluss der Bank … Lexikon der Economics